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Wr. Neustadt
Magistrat der Stadt Wiener Neustadt
GB III/2 - Bau-, Gewerbe-, und Anlagenrecht
Neuklosterplatz 1
2700 Wiener Neustadt
Wenn es zur Wahrung der im § 74 Abs 2 Gewerbeordnung 1994 umschriebenen Interessen erforderlich ist, bedarf auch die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage einer Genehmigung. Diese Genehmigung hat auch die bereits genehmigte Anlage so weit zu umfassen, als es wegen der Änderung zur Wahrung der im § 74 Abs 2 umschriebenen Interessen gegenüber der bereits genehmigten Anlage erforderlich ist. Dieses Online-Formular können Sie hierfür verwenden.