E-Government
Wr. Neustadt
Magistrat der Stadt Wiener Neustadt
GB III/2 - Bau-, Gewerbe-, und Anlagenrecht
Neuklosterplatz 1
2700 Wiener Neustadt
Änderungen, die das Emissionsverhalten Ihrer Betriebsanlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen und die auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lassen, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden Auflagen Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Personen vermieden und Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 3 bis 5 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden, sind der Gewerbebehörde vorher anzuzeigen. Dieses Online-Formular können Sie hierfür verwenden.