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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Stadtgemeinde Trofaiach
Luchinettigasse 9
8793 Trofaiach

Fahrtkostenzuschuss für Studierende

Einleitungstext

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Anspruchsvorraussetzungen

Anspruchsvorraussetzungen

Der Gemeinderat beschloss, dass Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz in Trofaiach haben, ein jährlicher Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 240,00 Euro (pro Semester EUR 120,00) in Form von Trofaiacher Gutscheinen ausbezahlt wird. Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Trofaiach, Bezug der Familienbeihilfe und erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten im abgelaufenen Semester. Dieser Zuschuss wird für das Wintersemester im Zeitraum 1. bis 31. Mai und für das Sommersemester im Zeitraum 1. bis 31. Dezember eines jeden Jahres ausbezahlt.
Datenschutz / Einwilligungserklärung

Datenschutz / Einwilligungserklärung

von der Stadtgemeinde Trofaiach, Abteilung Bürger:innenservice für die Verwaltung des Fahrtkostenzuschusses der Stadtgemeinde Trofaiach gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Wir löschen Ihre Daten ein Jahr nach Inanspruchnahme des Fahrtkostenzuschusses.
Diese Einwilligung kann ich jederzeit gem. Art 21 DSGVO mittels Brief an die Stadtgemeinde Trofaiach, Luchinettigasse 9, 8793 Trofaiach oder per E-Mail an datenschutz@trofaiach.gv.at widerrufen, so dass die Verarbeitung meiner Daten ab dem Zeitpunkt des Einganges meines Widerspruchs nicht mehr zulässig ist. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung meiner Daten bis zum Widerruf bleibt von meinem Widerruf unberührt.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Es besteht keine Absicht Ihre Daten für automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Datenanalyse zu Verhalten, Gewohnheiten, Präferenzen…) zu verarbeiten.

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