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Formularanbieter

E-Government
Stockerau

Adressat

Stadtgemeinde Stockerau
Rathausplatz 1
2000 Stockerau

Tel.: +43(0) 22 66 / 695 / 0
E-Mail: stadtgemeinde@stockerau.gv.at
Web: http://www.stockerau.at/

Antrag auf Heizkostenunterstützung der Stadtgemeinde Stockerau 2023/2024

Einleitungstext

Mit diesem Formular beantragen Sie einen Heizkostenzuschuss.

Fortschrittanzeige

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Datenschutz

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Hinweise

Hinweise

Den Antrag auf Heizkostenunterstützung kann ausschließlich die Hauptmieterin/der Hauptmieter frühestens bei Hauptwohnsitzmeldung einbringen.

Welche Unterlagen sind für die Einreichung notwendig?
(gut lesbare Kopien werden anerkannt)

  • Antragsformular
  • Aktuelle Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
    • Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Pensionen, Alimente, Kinderbetreuungsgeld (Wochengeld) Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe, Sozialhilfe, AMFG-Beihilfe, Krankengeld, Stipendien inländischer Universitäten, Lehrlingsentschädigungen, Präsenzentgelt und Zivildienstentgelt;
  • Versicherungsdatenauszug der Antragstellerin/des Antragstellers

Keinen Anspruch auf Heizkostenunterstützung haben:

  • Personen, die über ein höheres Haushaltseinkommen als der Ausgleichszulagenrichtsatz (§ 293 ASVG) zuzüglich eines 10%igen Toleranzzuschlages verfügen
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Heimplätzen oder von Wohnungen, die wie Heimplätze gefördert werden
  • Nutzungsberechtigte von Kleingartenwohnhäusern

Einzureichen jährlich bis zum 31. März

Bedingungen für Bezieherinnen und Bezieher von Heizkostenunterstützungen
Zu Unrecht bezogene Heizkostenunterstützungen sind rückzuerstatten, noch nicht rückerstattete Beträge werden im Fall einer neu gewährten Unterstützung einbehalten. Festgesetzte Rückzahlungsfristen bzw. vereinbarte Ratenzahlungen sind in diesem Fall gegenstandslos.

Unrichtige Angaben ziehen strafrechtliche Folgen nach sich!

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