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Formularanbieter

E-Government
Empersdorf

Adressat

Gemeinde Empersdorf
8081 Empersdorf 1

Tel.: +43 3134 2294
E-Mail: gde@empersdorf.steiermark.at
DVR 0397253

Benützungsbewilligung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Fertigstellungsanzeige gem. § 38 Stmk. BauG

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die Fertigstellung eines Vorhabens gemäß § 38 Steiermärkisches Baugesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 11/2020, an.

Wird keine Bauführendenbescheinigung gemäß Abs. 2 Z 1 beigelegt (ausgenommen bei Hauskanalanlagen und Sammelgruben), haben die Bauleute gleichzeitig mit der Fertigstellungsanzeige um die Benützungsbewilligung anzusuchen. Die Benützungsbewilligung ist zu erteilen, wenn die bauliche Anlage der Bewilligung entspricht, bei Vorliegen geringfügiger Mängel unter der Vorschreibung von Auflagen oder wenn die Ausführung vom genehmigten Projekt nur geringfügig abweicht.

Die Fertigstellungsanzeige kann auch für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erstattet werden. Desgleichen kann eine Benützungsbewilligung gemäß Abs. 5 auch für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden. Vor Erstattung der Fertigstellungsanzeige bzw. vor Erteilung der Benützungsbewilligung in den Fällen des Abs. 4 dürfen bauliche Anlagen nicht benützt werden.
Datenschutz

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