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E-Government
Teufenbach

Adressat

Gemeinde Teufenbach-Katsch
Hauptstraße 7
8833 Teufenbach-Katsch
E-Mail: gde@teufenbach-katsch.gv.at

Tel.: 03582/2408
Fax: 03582/2408-4

Abbruchansuchen gem. § 20 Z 6 Stmk. BauG

Einleitungstext

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Abbruchansuchen gem. § 20 Z 6 Stmk. BauG

Mit diesem Formular suchen Sie bei der adressierten Behörde um Erteilung der Bewilligung für den Abbruch von Gebäuden gemäß § 20 Z 6 Steiermärkisches Baugesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2021, an.

Gemäß § 20 Z 6 Steiermärkisches Baugesetz ist der Abbruch von Gebäuden, ausgenommen Nebengebäuden, im vereinfachten Verfahren bewilligungspflichtig. Dem Abbruchansuchen sind Unterlagen gemäß § 32 Abs. 1 anzuschließen.
Datenschutz

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