E-Government
Magistrat der Stadt Steyr
Amtsgebäude Reithoffer
Abteilung Bezirksverwaltung
4400 Steyr • Pyrachstraße 7
gewerbe@steyr.gv.at
Informationen zu Gelegenheitsmärkten
Unter einem Gelegenheitsmarkt („Quasimarkt“) ist eine marktähnliche Verkaufsveranstaltung zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen (Advent, Flohmarkt, Kirtag,..) abgehalten wird. Ein Gelegenheitsmarkt darf nur auf Grund einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde stattfinden.
Verkaufsverbot auf Märkten:
Das Anbieten und der Verkauf folgender Waren bzw. Warengruppen ist verboten: