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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Magistrat der Stadt Steyr
Amtsgebäude Reithoffer
Abteilung Bezirksverwaltung
4400 Steyr • Pyrachstraße 7
gewerbe@steyr.gv.at

Ansuchen um Bewilligung eines Gelegenheitsmarktes nach § 286 Abs. 2 GewO 1994 und § 10 der Marktordnung 2019 der Stadt Steyr

Einleitungstext

Informationen zu Gelegenheitsmärkten
Unter einem Gelegenheitsmarkt („Quasimarkt“) ist eine marktähnliche Verkaufsveranstaltung zu verstehen, die nur gelegentlich aus besonderen Anlässen (Advent, Flohmarkt, Kirtag,..) abgehalten wird. Ein Gelegenheitsmarkt darf nur auf Grund einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde stattfinden.

Folgende Verkaufsveranstaltungen gelten weder als Märkte noch als Quasimärkte und bedürfen daher weder einer Verordnung noch einer Bewilligung:


Verkaufsverbot auf Märkten:

Das Anbieten und der Verkauf folgender Waren bzw. Warengruppen ist verboten: 

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Falls Sie noch keine ID Austria besitzen
 
- können Sie den Antrag trotzdem online ausfüllen und auf der Abschlussseite ausdrucken und unterschreiben

- aktivieren Sie Ihre ID Austria durch einen Besuch bei einer Registrierungsbehörde !

Nähere Informationen zur ID Austria sowie zu weiteren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html.

 

 

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