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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Magistrat der Stadt Steyr
Stadtplatz 27
4400 Steyr

Tel.: 07252/575-0
E-Mail: office@steyr.gv.at

Arbeiten auf/neben der Straße - Ansuchen um Verlängerung der Frist von Arbeiten auf/neben der Straße gemäß § 90 StVO 1960

Einleitungstext

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Datenschutz

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Ich/Wir ersuche/n um Verlängerung der Frist für die straßenpolizeiliche Bewilligung

, mit dem
Antragsteller/in

Antragsteller/in




HINWEIS:
Das Ansuchen auf Fristverlängerung ist nur innerhalb der bereits bewilligten Bescheiddauer möglich.

Nach Ablauf der Bewilligungsdauer ist ein neuer Antrag erforderlich.

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