E-Government
Stadtgemeinde Schwechat
Abteilung 8 Verkehr, Baubehörde, Stadtplanung
Rathausplatz 9
2320 Schwechat
Die nachträgliche Wärmedämmung wird als Einzelmaßnahme an Altbauten unterstützt. Wichtig dabei ist, dass für diese Bauten bisher keine Förderung im Rahmen einer Gesamtsanierung durch das Land beantragt wurde. Die genauen Voraussetzungen und Werte, die nach der Sanierung erreicht werden sollen, finden Sie auf der Website der Stadtgemeinde Schwechat.