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Dieses Formular ist ein Testformular und an keinen behördlichen Empfänger adressiert. Das Formular wird nach dem Absenden nicht weiter bearbeitet.

Anzeige bzgl. Werbe- und Ankündigungseinrichtungen

Fortschrittanzeige

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Anzeige bzgl. Werbe- und Ankündigungseinrichtungen gem. § 27 Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die beabsichtigte Errichtung, Anbringung oder wesentliche Änderung von Werbe- und Ankündigungseinrichtungen gemäß § 27 Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2021, an.

Für die Bauanzeige und das baubehördliche Anzeigeverfahren gelten § 25 Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 Z 3 sowie § 25a Abs. 2 und 4; § 25a Abs. 1 gilt mit der Maßgabe, daß eine Untersagung der Ausführung des angezeigten Vorhabens nur wegen eines Widerspruchs zu Abs. 1 erfolgen kann.

Mit den Arbeiten darf begonnen werden, wenn innerhalb der 8-wöchigen Frist (§ 25a Abs. 1) die Ausführung des Bauvorhabens nicht untersagt wird oder die Baubehörde der anzeigenden Person mitgeteilt hat, dass eine Untersagung der Bauausführung nicht beabsichtigt ist. Im Fall der Vorschreibung von Auflagen oder Bedingungen nach § 25a Abs. 1a darf mit der Bauausführung erst nach Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids begonnen werden.
Datenschutz

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