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Leonding

Adressat

Stadtamt Leonding
Stadtplatz 1
4060 Leonding

Tel.: 0043 732 6878-0
E-Mail: rathaus@leonding.at
DVR 48356

Antrag auf Bestandsfeststellung gem. § 49a Abs. 2 Oö. BauO 1994

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Antrag auf Bestandsfeststellung gem. § 49a Abs. 2 Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular beantragen Sie die Feststellung über das rechtmäßige Bestehen eines Gebäudes gemäß § 49a Abs. 2 Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2021.

Bei bestehenden Gebäuden im Bauland, bestehenden Gebäuden mit der Ausweisung als + Signatur (§ 22 Abs. 2 Oö. ROG 1994) oder bestehenden Gebäuden im Hofbereich eines land- oder forstwirtschaftlichen oder ehemaligen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs gelten Abweichungen vom Baukonsens, auch hinsichtlich der Situierung, als rechtmäßig, wenn
  1. ursprünglich eine Baubewilligung erteilt wurde oder ein Baukonsens vermutet werden kann und
  2. die Abweichungen seit mindestens 40 Jahren bestehen
und dies gemäß § 49a Abs. 2 bescheidmäßig festgestellt wird.

Gemäß § 49a Abs. 2 sind die Abweichungen im Bauplan (§ 29 Oö. BauO 1994), der dem Antrag anzuschließen ist, darzustellen. Kann das Vorliegen der Voraussetzung nicht eindeutig festgestellt werden, hat dies die antragstellende Person glaubhaft zu machen.
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