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Tulln an der Donau

Adressat

Stadtgemeinde Tulln an der Donau
Minoritenplatz 1
3430 Tulln an der Donau

Tel.: +43 2272 690
E-Mail: stadtamt@tulln.gv.at
Web: www.tulln.gv.at

Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen - Antrag

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen

Informationen

Die Litfaßsäulen der Stadtgemeinde Tulln stehen primär für die Ankündigung von Veranstaltungen im Bezirk Tulln, Buschenschankterminen sowie für gemeindeeigene Zwecke zur Verfügung. Unter Veranstaltungen sind Informations-, Musik-, Sport- und Kulturveranstaltungen, Zeltfeste, Messen, Jahrmärkte, Tag der offenen Tür, zu verstehen. Nur bei verfügbaren Freiflächen können auch sonstige Informationen von Unternehmen oder Vereinen plakatiert werden.

Voraussetzungen

Veranstaltungen müssen im Bezirk Tulln stattfinden. Firmeninformationen müssen Unternehmen aus dem Gemeindegebiet Tulln betreffen. Der Veranstalter bzw. das Unternehmen muss auf dem Plakat klar erkennbar sein. Die Plakatflächen dürfen nicht für politische Werbung verwendet werden und die Inhalte von Ankündigungen nicht gegen die guten Sitten und gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Termine/Fristen

Plakate dürfen nur durch Beauftragte der Stadtgemeinde und für maximal 4 Wochen aufgebracht werden und dürfen während der Laufzeit nicht überklebt werden. Plakate dürfen höchstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgebracht werden. Die Plakatierung erfolgt samstags oder sonntags (je nach Wetter). Plakate müssen jeweils bis spätestens freitags 11:00 Uhr vor der gewünschten Aushangwoche im Bürgerservice der Stadtgemeinde Tulln abgegeben werden.
Datenschutz

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