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Formularanbieter

E-Government
Meiseldorf

Adressat

Gemeinde Meiseldorf
3744 Klein-Meiseldorf 115

Tel.: +43 2983/2319
E-Mail: gemeinde@meiseldorf.gv.at
Web: www.meiseldorf.gv.at

Tonnenerhebungsblatt

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Tonnenerhebungsblatt gem. § 11 Abs. 4 NÖ AWG 1992

Mit diesem Formular teilen Sie als Eigentümer/in der adressierten Behörde Ihren zukünftigen oder geänderten Tonnenbedarf mit, um die ordnungsgemäße Aufstellung oder Anbringung der Müllbehälter gemäß § 11 Abs. 4 Abfallwirtschaftsgesetz 1992, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 42/2017, sicherstellen zu können.

Sofern die Erfassung des nicht gefährlichen Siedlungsabfalls nach dem Holsystem erfolgt, haben die Eigentümer/innen gemäß § 11 Abs. 4 für die Aufstellung oder Anbringung der Müllbehälter zu sorgen. Damit der Verpflichtung nachgekommen werden kann, ist der entsprechende Tonnenbedarf zu erheben. Für welche Abfallarten Müllbehälter verschiedener Nutzinhalte zur Verfügung gestellt werden ist der im jeweiligen Pflichtbereich gültigen Abfallwirtschaftsverordnung (gem. § 28) zu entnehmen. Die bereitgestellten Müllbehälter sind zu verwenden.

Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach dem Pflichtbereich (§ 3 Z 10), in dem das Grundstück der Eigentümer/innen liegt.
Datenschutz

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