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Stadtgemeinde Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben

Tel: +43 3842 4062-0
Fax: +43 3842 4062-320
E-Mail: stadtgemeinde@leoben.at

DVR: 0067636

Antrag an die Schlichtungsstelle in wohnrechtlichen Fragen

Einleitungstext

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Antrag an die Schlichtungsstelle in wohnrechtlichen Fragen

Verfahrensablauf

Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle. Nach Antragseinbringung wird der Antragsgegner über das Antragsbegehren informiert und ihm wird Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen oder einen Vergleichsvorschlag zu erstatten. Falls notwendig findet eine mündliche Schlichtungsverhandlung statt. Kommt es zu keiner Einigung ergeht eine schriftliche Entscheidung der Schlichtungsstelle. Ist eine Verfahrenspartei mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung direkt das Bezirksgericht angerufen werden, wodurch die Entscheidung der Schlichtungsstelle außer Kraft tritt. Dauert ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle bereits länger als drei Monate, kann ebenfalls von jeder Verfahrenspartei das Bezirksgericht angerufen werden. Wenn keine Anrufung des Bezirksgerichtes erfolgt, stellt die Entscheidung der Schlichtungsstelle einen vollstreckbaren Exekutionstitel dar.

An die Schlichtungsstelle in wohnrechtlichen Angelegenheiten können folgende Anträge gestellt werden:
  1. Anträge gemäß § 37 Abs 1 MRG
  2. Anträge gemäß § 22 Abs 1 WGG
  3. Anträge nach dem HeizKG

Bitte beachten Sie: Die Schlichtungsstelle ist eine Behörde und keine Interessenvertretung von Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer.
Datenschutzerklärung

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