Bitte beachten Sie, dass Ihr Ansuchen nur bei Vorlage des
vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Ansuchens sowie aller angeführten Unterlagen bearbeitet werden kann und Ihre Angaben auf Richtigkeit überprüft werden.
Bitte übermitteln Sie uns folgende Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein)
- Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Lohnnachweise vom Bundesheer, geringfügig Beschäftigte, selbständigen Tätigkeiten, freie Dienstnehmer etc.
- Bescheid vom Sozialamt für Beihilfen (zb. Mindestsicherung)
- Arbeitslosenunterstützung/Wochengeld/Karenzurlaubsgeld/Lehrlingsentschädigung/Familienbeihilfen/Pensionsbescheid
- Auszug von der Gebietskrankenkasse über Versicherungszeiten
Wartezeit:
Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der großen Anzahl von vorliegenden Anträgen mit einer
entsprechenden Wartezeit zu rechnen ist. In bestimmten Notsituationen erfolgt die Vergabe der Wohnungen nicht nach der Wartezeit, sondern wird vom Wohnungsreferat einer Einzelfallprüfung vorgenommen, um erforderlichenfalls eine raschere Wohnungsversorgung zu ermöglichen. Das Vorliegen der Notlage wird nach genau festgelegten Kriterien geprüft. Zu Bedenken ist aber, dass
spezifische Wünsche (Balkon, Lift, Wohnungen über 70 m² etc.) zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeit führen können.
Ausschlussgründe:
- Sie dürfen nicht aus Ihrem Verschulden aus einer Wohnung delogiert worden sein oder diese aus sonstigen von Ihnen zu verantwortenden Gründen verloren haben.
- Die von Ihnen derzeit gemietete Wohnung darf von Ihnen nicht erheblich nachteilig gebraucht worden sein. Sie dürfen sich Mitbewohner/innen gegenüber nicht rücksichtslos verhalten haben bzw. strafbare Handlungen gegen das Eigentum oder die körperliche Sicherheit eines/einer Mitbewohners/in gesetzt haben.
- Personen bei denen begründet angenommen wird, dass Sie den Verpflichtungen (Mietzahlungen) nicht nachkommen werden bzw. können.
- Personen die sich durch wissentlich irreführende Angaben im Erhebungsverfahren einen Vorteil erschlichen haben.
Bitte denken Sie daher beim Ausfüllen des Ansuchens daran, dass die von Ihnen angegebene Miete, die Sie für eine Wohnung bereit sind zu leisten, zu Ihren Wünschen hinsichtlich Wohnungsgröße, Ausstattung (z.B. Lift/Balkon) etc. in einem
realistischen, dem derzeitigen Mietzinsniveau entsprechenden Verhältnis stehen sollte.
Ich verpflichte mich,
jede Änderung meiner Verhältnisse (Adresse, Telefonnummer, bereits eine andere Wohnung gefunden, Familienzuwachs etc.) sogleich der Liegenschaftsverwaltung mitzuteilen. Dies gilt auch für Änderungen im finanziellen Leistungsbereich.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vormerkung für eine Gemeindewohnung
unverbindlich ist und keine fixe Reservierung darstellt. Eine Wohnungsreservierung ist grundsätzlich nicht möglich.
Alle Wohnungswerber haben jährlich ihr Ansuchen schriftlich zu erneuern. Ansonsten erlischt die Vormerkung.
Es besteht
kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Gemeindewohnung!