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E-Government
Stadtgemeinde Knittelfeld

Adressat

Stadtgemeinde Knittelfeld
Hauptplatz 15
8720 Knittelfeld
Stadtamtsdirektion

Ansuchen um Subvention

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Auswahl des Subventionsbereichs

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Subventionsbereich
Antragsteller

Antragsteller

Bankverbindung

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Beschreibung des Vorhabens & Förderungsgegenstand

Beschreibung des Vorhabens & Förderungsgegenstand

Art der Förderung
Einwilligungserklärung nach Art. 7 DSGVO

Einwilligungserklärung nach Art. 7 DSGVO

Als Förderwerber(-in) stimme ich zu, dass meine personenbezogenen Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Bearbeitung dieses Ansuchens erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Diese datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung kann ich jederzeit gegenüber der Stadtgemeinde Knittelfeld einseitig und schriftlich widerrufen. Ich nehme allerdings auch zur Kenntnis, dass die Verwendung der Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hiervon unberührt bleibt.

Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis und stimme ebenso ausdrücklich zu, dass dann, wenn mit meiner Angelegenheit ein Gremium der Stadtgemeinde Knittelfeld zu befassen ist, welches gemäß § 59 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen tagt (z.B. Gemeinderat), die Beratung und Beschlussfassung über mein Ansuchen im Rahmen eben einer solchen öffentlichen Sitzung erfolgt.

Ebenso nehme ich ausdrücklich zur Kenntnis und stimme zu, dass die Auszahlung einer allenfalls gewährten Förderung nach Wahl der Stadtgemeinde Knittelfeld auch im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung bzw. eines öffentlich veranstalteten Aktes – insbesondere auch unter Einladung von Medienvertretern (z.B. feierliche Subventionsauszahlung) – erfolgen kann.

Ich nehme zur Kenntnis und stimme zu, dass die Stadtgemeinde Knittelfeld die Richtigkeit der angegebenen Daten in elektronischen Registern (z.B. Melderegister, Vereinsregister, Firmenbuch etc.) gemäß § 17 Absatz 2 E-Government-Gesetz überprüft. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Stadtgemeinde Knittelfeld.


Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Subvention/Förderung besteht nicht. Ebenso wenig begründet eine einmal gewährte Förderung/Subvention einen Rechtsanspruch auf laufende – wiederkehrende – Subventionen/Förderungen.

Der/die Förderungswerber(-in) verpflichtet sich die Subvention/Förderung zweckentsprechend zu verwenden und nimmt zur Kenntnis, dass die Rückzahlung der gewährten Fördermittel vorgeschrieben wird, wenn diese nicht oder nicht widmungsgemäß verwendet wurden, wissentlich unrichtige oder unvollständige Förderansuchen gestellt wurden oder spezielle Bedingungen, Auflagen oder Befristungen der Stadtgemeinde Knittelfeld nicht eingehalten wurden.

Die Stadtgemeinde Knittelfeld weist darauf hin, dass die ihr überlassenen personenbezogenen Daten den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO entsprechend behandelt werden und nähere Informationen in der Datenschutzerklärung der Stadtgemeinde Knittelfeld zu finden sind.
Beilagen (nur für Onlineübermittlung)

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