Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Anmeldung um Aufnahme in den NÖ Landeskindergarten

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Stadtgemeinde Klosterneuburg

Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
Telefonnr.: 02243/444-0
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at

mehr Informationen zur Dienststelle:
GA VI/2 - Schulen und Kindergärten
Homepage: www.klosterneuburg.at
Datenschutz: Datenschutzhinweis

Hinweis: Allgemeines

Hinweis: Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Stadtgemeinde Klosterneuburg generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung. Personenbezogene Ausdrücke umfassen daher jedes Geschlecht gleichermaßen.

Die max. Uploadgröße von Dateien beträgt insgesamt 20MB.

Bestimmte Zustimmungserklärungen oder Nachweise erfordern zusätzlich entweder das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers oder die digitale Signatur des Antragstellers beim Absenden. Erfolgt keine dieser beiden zur Verfügung stehenden Varianten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Es wird empfohlen die eingepflegten Daten regelmäßig zwischenzuspeichern, insbesondere wenn der Upload mehrerer Nachweise vorbereitet werden muss, damit die Sitzung nicht abläuft.

Daten des Kindes

Daten des Kindes

Kontaktdaten Erziehungsberechtigter

Kontaktdaten Erziehungsberechtigter

Sie müssen mindestens 1 Block und können maximal 2 Blöcke befüllen!
Anmeldung Betreuungszeit

Anmeldung Betreuungszeit

Die Betreuung im Kindergarten bis 13:00 Uhr ist gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006 unentgeltlich. Die derzeitige Kostenübersicht für die Nachmittagsbetreuung finden Sie hier.

Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung ist verbindlich. Änderungen sind nur zu Beginn des Kindergartenjahres (September), mit 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig!

Die Betreuungszeit bis 17:00 Uhr wird nicht an allen Standorten angeboten. Die aktuellen Öffnungszeiten der jeweiligen Kindergärten finden Sie hier.
Ich benötige eine Betreuungszeit von 13:00 - 14:00 Uhr:
Ich benötige eine Betreuungszeit von 13:00 - 15:00 Uhr:
Ich benötige eine Betreuungszeit von 13:00 - 16:00 Uhr:
Ich benötige eine Betreuungszeit von 13:00 - 17:00 Uhr:
SEPA-Lastschrift-Mandat

SEPA-Lastschrift-Mandat

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates ist zwingend entweder die digitale Signatur des Antragstellers beim Absenden des Online-Formulares, oder das Hochladen der vom Antragsteller unterfertigten Beilage sowie eines amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers erforderlich. Dieses ist im Block "Upload" hochzuladen.

Erfolgt keine dieser beiden zur Verfügung stehenden Varianten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Kenntnisnahme Aufnahmekriterien und Informationen

Kenntnisnahme Aufnahmekriterien und Informationen

1. Das Kind muss mindestens 2,5 Jahre alt sein (2 Jahre ab September 2024). Die Reihung bei der Aufnahme erfolgt nach Wohnort und Geburtsdatum. Ende der Anmeldefrist ist der 28. Februar des laufenden Kindergartenjahres für das folgende Kindergartenjahr. Wenn nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, werden jene Kinder, die kindergartenpflichtig sind, in erster Linie berücksichtigt. Eine Aufnahme bedingt nicht das Recht auf eine weitere Aufnahme von Geschwistern im selben Kindergarten.

2. Das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter müssen mit Hauptwohnsitz in Klosterneuburg gemeldet und Klosterneuburg muss für das Kind der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Jede Änderung bezüglich des Wohnsitzes ist umgehend dem Kindergartenreferat bekanntzugeben.

3. Für Bildungsmittel und Beschäftigungsmaterial ist ein monatlicher Kostenbeitrag zu entrichten. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

4. Für das persönliche Eigentum des Kindes wird keine Haftung übernommen.

5. Das Einnehmen vom Mittagessen ist gegen Kostenersatz möglich und wird ca. um 12:00 Uhr serviert. Eine Anmeldung dafür wird im Kindergarten vorgenommen. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

6. Ferien: Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Schulzeitgesetz 1978. In der 4. bis 6. Woche der Kindergartenferien ist der Kindergarten jedenfalls für eine Woche lang geschlossen zu halten. Für die übrigen Ferien wird aufgrund einer Bedarfserhebung die Ferienbetreuung festgelegt.

7. Betreuung: Die Betreuung im Kindergarten bis 13:00 Uhr ist gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006 unentgeltlich. Der Kostenbeitrag für die Betreuungszeit am Nachmittag wird gemäß dem jeweils gültigen Gemeinderatsbeschluss vorgeschrieben. Dieser Kostenbeitrag kann auf Antrag unter den festgelegten Voraussetzungen herabgesetzt werden (siehe Ansuchen um Ermäßigung des Monatsbeitrages). Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung ist verbindlich. Änderungen sind nur zu Beginn des Kindergartenjahres (September), mit 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig!

Hinweis: Datenschutz

Hinweis: Datenschutz

Navigationselemente