1. Das Kind muss mindestens 2,5 Jahre alt sein
(2 Jahre ab September 2024). Die Reihung bei der Aufnahme erfolgt nach Wohnort und Geburtsdatum. Ende der Anmeldefrist ist der 28. Februar des laufenden Kindergartenjahres für das folgende Kindergartenjahr. Wenn nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, werden jene Kinder, die kindergartenpflichtig sind, in erster Linie berücksichtigt. Eine Aufnahme bedingt nicht das Recht auf eine weitere Aufnahme von Geschwistern im selben Kindergarten.
2. Das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter müssen mit Hauptwohnsitz in Klosterneuburg gemeldet und Klosterneuburg muss für das Kind der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Jede Änderung bezüglich des Wohnsitzes ist umgehend dem Kindergartenreferat bekanntzugeben.
3. Für Bildungsmittel und Beschäftigungsmaterial ist ein monatlicher Kostenbeitrag zu entrichten. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
4. Für das persönliche Eigentum des Kindes wird keine Haftung übernommen.
5. Das Einnehmen vom Mittagessen ist gegen Kostenersatz möglich und wird ca. um 12:00 Uhr serviert. Eine Anmeldung dafür wird im Kindergarten vorgenommen. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
6. Ferien: Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Schulzeitgesetz 1978. In der 4. bis 6. Woche der Kindergartenferien ist der Kindergarten jedenfalls für eine Woche lang geschlossen zu halten. Für die übrigen Ferien wird aufgrund einer Bedarfserhebung die Ferienbetreuung festgelegt.
7. Betreuung: Die Betreuung im Kindergarten bis 13:00 Uhr ist gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006 unentgeltlich. Der Kostenbeitrag für die Betreuungszeit am Nachmittag wird gemäß dem jeweils gültigen Gemeinderatsbeschluss vorgeschrieben. Dieser Kostenbeitrag kann auf Antrag unter den festgelegten Voraussetzungen herabgesetzt werden (siehe Ansuchen um Ermäßigung des Monatsbeitrages). Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung ist verbindlich. Änderungen sind nur zu Beginn des Kindergartenjahres (September), mit 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig!