Der Bedarf an Ferienbetreuung für Ihr Kind
muss bis 09. Februar 2024 bekanntgegeben werden und
ist verbindlich (Abänderungen im begründeten Ausnahmefall sind
bis 31. Mai 2024 möglich).
Für die angemeldete Betreuung, das Beschäftigungsmaterial sowie das bestellte Essen erhalten Sie
Anfang Juni 2024 die Vorschreibung für Juli und August 2024. Die Vorschreibung ist für beide Monate (Juli und August)
bis spätestens 17. Juni 2024 einzuzahlen. Sollte keine Bezahlung erfolgen, kann
kein Ferienbetreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden! Eine Rückvergütung bei Nichtkonsumation kann nur in Ausnahmefällen wie zB bei Krankheit (gegen ärztliche Bestätigung) bzw. Wohnortwechsel (gegen Vorlage des Meldezettels) genehmigt werden.
Die Kosten für die Betreuung von 13:00 bis 17:00 Uhr (bis 13:00 Uhr kostenfrei) sind wie folgt geregelt:
bis 20 Stunden Betreuungszeit/Monat € 58,00
bis 40 Stunden Betreuungszeit/Monat € 86,00
bis 60 Stunden Betreuungszeit/Monat € 121,00
bis 80 Stunden Betreuungszeit/Monat € 137,00