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Bedarfsanmeldung Ferienbetreuung 2024

Einleitungstext

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Stadtgemeinde Klosterneuburg

Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
Telefonnr.: 02243/444-0
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at

mehr Informationen zur Dienststelle:
GA VI/2 - Schulen und Kindergärten
Homepage: www.klosterneuburg.at
Datenschutz: Datenschutzhinweis

Hinweis: Allgemeines

Hinweis: Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Stadtgemeinde Klosterneuburg generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung. Personenbezogene Ausdrücke umfassen daher jedes Geschlecht gleichermaßen.

Die max. Uploadgröße von Dateien beträgt insgesamt 20MB.

Bestimmte Zustimmungserklärungen oder Nachweise erfordern zusätzlich entweder das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers oder die digitale Signatur des Antragstellers beim Absenden. Erfolgt keine dieser beiden zur Verfügung stehenden Varianten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Es wird empfohlen die eingepflegten Daten regelmäßig zwischenzuspeichern, insbesondere wenn der Upload mehrerer Nachweise vorbereitet werden muss, damit die Sitzung nicht abläuft.

Information zur Ferienbetreuung

Information zur Ferienbetreuung

In den Sommermonaten wird der Standort des Kindergartens Maria Gugging und des Kindergartens Höflein eine Pause machen. Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Kind für diese Zeit im Kindergarten Reißgasse (Kinder des Kindergartens Maria Gugging) bzw. Kindergarten Kritzendorf (Kinder des Kindergartens Höflein) anzumelden.
Kontaktdaten Erziehungsberechtigter

Kontaktdaten Erziehungsberechtigter

Bedarfsanmeldung für Ferienbetreuung (nach Verfügbarkeit der Plätze)

Bedarfsanmeldung für Ferienbetreuung (nach Verfügbarkeit der Plätze)

Ich melde mein Kind
verbindlich für die Ferienbetreuung 2024 (1.-3. Ferienwoche/Juli und bzw. oder 7.-9. Ferienwoche/August) in folgendem NÖ Landeskindergarten an:
Betreuung 1. Ferienwoche (1.7. - 5.7.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 1. Ferienwoche (1.7. - 5.7.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 2. Ferienwoche (8.7. -12.7.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 2. Ferienwoche (8.7. -12.7.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 3. Ferienwoche (15.7. -19.7.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 3. Ferienwoche (15.7. -19.7.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 7. Ferienwoche (12.8. - 16.8.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 7. Ferienwoche (12.8. - 16.8.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 8. Ferienwoche (19.8. - 23.8.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 8. Ferienwoche (19.8. - 23.8.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 9. Ferienwoche (26.8. - 30.8.2024/Montag-Freitag)

Betreuung 9. Ferienwoche (26.8. - 30.8.2024/Montag-Freitag)

Sonstige Anmerkungen

Sonstige Anmerkungen

Zustimmungserklärung

Zustimmungserklärung

Der Bedarf an Ferienbetreuung für Ihr Kind muss bis 09. Februar 2024 bekanntgegeben werden und ist verbindlich (Abänderungen im begründeten Ausnahmefall sind bis 31. Mai 2024 möglich).
Für die angemeldete Betreuung, das Beschäftigungsmaterial sowie das bestellte Essen erhalten Sie Anfang Juni 2024 die Vorschreibung für Juli und August 2024. Die Vorschreibung ist für beide Monate (Juli und August) bis spätestens 17. Juni 2024 einzuzahlen. Sollte keine Bezahlung erfolgen, kann kein Ferienbetreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden! Eine Rückvergütung bei Nichtkonsumation kann nur in Ausnahmefällen wie zB bei Krankheit (gegen ärztliche Bestätigung) bzw. Wohnortwechsel (gegen Vorlage des Meldezettels) genehmigt werden.

Die Kosten für die Betreuung von 13:00 bis 17:00 Uhr (bis 13:00 Uhr kostenfrei) sind wie folgt geregelt:
bis 20 Stunden Betreuungszeit/Monat € 58,00
bis 40 Stunden Betreuungszeit/Monat € 86,00
bis 60 Stunden Betreuungszeit/Monat € 121,00
bis 80 Stunden Betreuungszeit/Monat € 137,00

Hinweis: Datenschutz

Hinweis: Datenschutz

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