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Meldung Herstellung von Hauskanälen gem. § 16 Abs. 1 Z. 7 NÖ Bauordnung 2014

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Stadtgemeinde Klosterneuburg

Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
Telefonnr.: 02243/444-0
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at

mehr Informationen zur Dienststelle:
GA IV/1 - Baubehörde
Homepage: www.klosterneuburg.at
Datenschutz: Datenschutzhinweis

Hinweis: Allgemeines

Hinweis: Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Stadtgemeinde Klosterneuburg generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung. Personenbezogene Ausdrücke umfassen daher jedes Geschlecht gleichermaßen.

Die max. Uploadgröße von Dateien beträgt insgesamt 20MB.

Bestimmte Zustimmungserklärungen oder Nachweise erfordern zusätzlich entweder das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers oder die digitale Signatur des Antragstellers beim Absenden. Erfolgt keine dieser beiden zur Verfügung stehenden Varianten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Es wird empfohlen die eingepflegten Daten regelmäßig zwischenzuspeichern, insbesondere wenn der Upload mehrerer Nachweise vorbereitet werden muss, damit die Sitzung nicht abläuft.

Kontaktdaten Bauwerber

Kontaktdaten Bauwerber

Angaben zur Liegenschaft des Kanaleinbaus

Angaben zur Liegenschaft des Kanaleinbaus

Hiermit wird bekanntgegeben, dass der Kanaleinbau auf folgendem Grundstück vollendet wurde. Die Überprüfung des Hauskanales erfolgt gemäß § 17 Abs. 4 NÖ Kanalgesetz 1977.
Erforderliche Nachweise

Erforderliche Nachweise

- Kanalplan mit Prüfvermerk der GA IV/5
- Zustimmungsnachweis des jeweiligen Grundeigentümers, wenn die Kanalanlage über Fremdgrund verläuft
- Vollmacht bei Vertretung des Bauwerbers

Upload

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