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Formularanbieter

E-Government
Magistrat Klagenfurt am Wörthersee

Adressat

Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie
Bahnhofstrasse 35, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Antrag zur Bewilligung eines Gelegenheitsmarktes nach der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung

Einleitungstext

Antrag zur Bewilligung eines Gelegenheitsmarktes nach der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung

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Zusammenkunft nach der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung

Zusammenkunft nach der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung



Betrifft Gelegenheitsmärkte, die ausschließlich im Stadtgebiet Klagenfurt am Wörthersee stattfinden.

*Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt zwei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.






Name und Kontaktdaten des für den Gelegenheitsmarkt Verantwortlichen:


Ansprechpartner während des Gelegenheitsmarktes:


Zeitraum des Gelegenheitsmarktes:
Anmerkung: Die Bewilligung muss spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Zusammenkunft vorgelegt werden.

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