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Dieses Formular ist ein Testformular und an keinen behördlichen Empfänger adressiert. Das Formular wird nach dem Absenden nicht weiter bearbeitet.

Abhaltung eines Marktes - Bedarfsanzeige

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Anzeige des Bedarfs nach der Abhaltung eines Marktes gem. § 289 GewO 1994

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde an, dass ein Bedarf nach der Abhaltung eines Marktes gemäß § 289 Gewerbeordnung 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2008, besteht.

Gemäß § 289 GewO 1994 ist eine Verordnung nach § 286 Abs. 1 (Marktverordnung) zu erlassen, wenn ein Bedarf nach der Abhaltung des Marktes angenommen werden kann und nicht zu befürchten ist, daß das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, am Schutz der Gesundheit und am ungestörten Straßenverkehr beeinträchtigt oder daß die wirtschaftliche Lage der ansässigen Gewerbetreibenden wesentlich ungünstig beeinflußt wird.
Datenschutz

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