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E-Government
Leoben

Adressat

Stadtgemeinde Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben

Tel: +43 3842 4062-0
E-Mail: stadtgemeinde@leoben.at

Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung in Einzelfällen

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Ausnahmen in Einzelfällen gem. § 45 StVO

Mit diesem Formular können Sie eine Ausnahme gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung („Ausnahmen in Einzelfällen“), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2017, beantragen (z. B. das Befahren der Fußgängerzone, Ausnahme von Halte- bzw. Parkverboten, Kurzparkzonen, Gewichtsbeschränkungen oder andere Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten).
Datenschutzerklärung

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