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E-Government
Leoben

Adressat

Stadtgemeinde Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben

Tel: +43 3842 4062-0
E-Mail: stadtgemeinde@leoben.at

Berufung

Einleitungstext

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Berufung gem. § 63 AVG

Mit diesem Formular bringen Sie das ordentliche Rechtsmittel der Berufung gemäß § 63 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013, ein.

Die Berufung gem. § 63 AVG ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern). Nähere Informationen zur Berufung finden Sie im Teil IV. Abschnitt 1. AVG (§§ 63-67).
Datenschutzerklärung

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Informationen zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter https://www.leoben.at/datenschutzerklaerung.

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