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Leoben

Adressat

Stadtgemeinde Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben

Tel: +43 3842 4062-0
E-Mail: stadtgemeinde@leoben.at

Sperrstundenverlängerung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Ansuchen um Sperrstundenverlängerung gem. § 113 Abs. 3 GewO

Mit diesem Formular können Sie die Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde gemäß § 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017, für Ihren Betrieb beantragen.

Sperrstunde und Aufsperrstunde

Der § 113 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, unter Bedachtnahme auf die öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde per Bescheid zu bewilligen. Eine solche Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Nachbarschaft nicht bereits wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt oder der Gewerbetreibende nicht bereits wegen Überschreitung der Sperrzeiten wiederholt rechtskräftig bestraft worden ist.
Datenschutzerklärung

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