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E-Government
St. Barbara im Mürztal

Adressat

Marktgemeinde St. Barbara im Mürztal
Stelzhamerstraße 7
8662 Sankt Barbara im Mürztal

E-Mail: gde@st-barbara.gv.at
Homepage: www.st-barbara.gv.at

Anzeige der Wildtierhaltung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Anzeige der Wildtierhaltung gem. § 25 TSchG

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behärde die Haltung von Wildtieren gemäß § 25 Tierschutzgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2017, an.

Wildtiere, die – etwa im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten – besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen bei Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen nur auf Grund einer binnen zwei Wochen vorzunehmenden Anzeige der Wildtierhaltung bei der Behörde gehalten werden. Ebenso in Gehegen gehaltenes Schalenwild gemäß § 24 Abs. 1 Z 1).

Weiters ist auch die Beendigung der Haltung binnen 14 Tagen anzuzeigen.

2. Tierhaltungsverordnung

Nähere bestimmungen regelt die 2. Tierhalteverordnung, demnach unterliegt die Haltung folgender Wildtierarten der Anzeigepflicht (§ 8 2. Tierhalteverordnung):
  • alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
  • alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken und der Chinesische Sonnenvogel, die Chinesische Zwergwachtel sowie das Diamanthäubchen
  • alle Arten der Reptilien
  • alle Arten der Lurche
  • Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden.
Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen und Greifvögel sind mittels Beinring oder Transponder identifizierbar zu kennzeichnen. Anlässlich der Anzeige ist der Behörde die Kennzeichnung zur Identifizierung mitzuteilen.
Datenschutz

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