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Leoben

Adressat

Stadtgemeinde Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben

Tel: +43 3842 4062-0
E-Mail: stadtgemeinde@leoben.at

Vorlageantrag gemäß § 64a AVG

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Vorlageantrag gem. § 64a Abs. 2 AVG

Mit diesem Formular bringen Sie nach Zustellung der Berufungsvorentscheidung bei der Behörde einen Vorlageantrag gemäß § 64a Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998, ein, damit die Berufung der Berufungsbehörde (Gemeinderat) zur Entscheidung vorgelegt wird.

Bei Beschwerdevorentscheidungen ist ein Vorlageantrag gemäß § 15 VwGVG zu stellen. Bei Beschwerdevorentscheidungen gegen Bescheide von Abgabenbehörden (in einem Abgabenverfahren) ist ein Vorlageantrag gemäß § 264 BAO zu stellen.
Datenschutz

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