Diese Voranmeldung gilt nach
Maßgabe der vorhandenen Plätze. Nach der Voranmeldung wird die Gemeinde
per e-Mail oder telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise
zu besprechen.
Hinweis: Das Kind und ein Elternteil müssen in der Gemeinde wohnhaft und
mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.