Diese Voranmeldung gilt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Nach der Voranmeldung wird die Gemeinde per e-Mail oder telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Hinweis: Das Kind und ein Elternteil müssen in der Gemeinde wohnhaft und mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.