Rechtsgrundlagen der Urnenbeisetzung in den Bundesländern:

Das Bestattungswesen ist Landeskompetenz und somit in unterschiedlichen Landesgesetzen geregelt. Eine Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes ist dabei - wenn überhaupt - nur mit der Ausnahmebewilligung einer lokalen Behörde möglich. Die nachfolgende Auflistung gibt die Rechtsquelle im jeweiligen Bundesland an.


Rechtsquellen: § 17 NÖ BestG 2007, § 21 Oö. LBestG 1985, § 23 Bgld. LBwG 2019, § 24 Stmk. LBestG, § 21 Sbg. LBestG, § 23a K-BStG, § 33 Tiroler GSDG, § 25 Vlbg. BestG.