Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung


Die Steuerbefreiung ist vom Eigentümer des Grundstückes bei der Behörde schriftlich zu beantragen. Bei Wohnanlagen oder Eigentümergemeinschaften ist der Antrag von den jeweiligen Eigentümern zu stellen und zu unterschreiben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde.