Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung
Die Steuerbefreiung ist vom Eigentümer des Grundstückes bei der Behörde
schriftlich zu beantragen. Bei Wohnanlagen oder Eigentümergemeinschaften
ist der Antrag von den jeweiligen Eigentümern zu stellen und zu unterschreiben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde.