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E-Government
Oberwart

Adressat

Stadtgemeinde Oberwart
Hauptplatz 9
7400 Oberwart

Tel.: 0043 3352 38055-0
E-Mail: post@oberwart.gv.at
DVR 0078034

Abbruchmeldung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Abbruchmeldung gem. § 20 Bgld. BauG

Mit diesem Formular teilen Sie der adressierten Behörde den beabsichtigten Abbruch von Gebäuden gemäß § 20 Burgenländisches Baugesetz 1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 29/2019, mit.

Wird die abbruchwerbende Person nicht binnen vier Wochen von der Baubehörde wegen baupolizeilicher Interessen aufgefordert, um Abbruchbewilligung anzusuchen, darf der Abbruch vorgenommen werden. Für das Abbruchbewilligungsverfahren sind die §§ 17 und 18 sinngemäß anzuwenden.
Datenschutz

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