Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government
Oberwart

Adressat

Stadtgemeinde Oberwart
Hauptplatz 9
7400 Oberwart

Tel.: 0043 3352 38055-0
E-Mail: post@oberwart.gv.at
DVR 0078034

Anmeldung von abgabepflichtigen Vergnügungen

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Anmeldung von abgabepflichtigen Vergnügungen gem. § 5 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969

Mit diesem Formular melden Sie bei der adressierten Gemeinde abgabepflichtige Vergnügungen (Lustbarkeiten) gemäß § 5 Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 40/1969, an.

Die Anmeldung ist mindestens zwei Werktage vor Abhaltung der abgabepflichtige Vergnügungen in der Gemeinde des Veranstaltungsortes vorzunehmen. Die Gemeinde hat darüber eine Bescheinigung auszustellen. Abgabepflichtige Vergnügungen und Ausnahmen sind insbesondere in den §§ 2 und 3 geregelt.
Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung".

Navigationselemente