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Formularanbieter

E-Government
Pinkafeld

Adressat

Gemeinde Pinkafeld
Hauptplatz 1
7423 Pinkafeld

Tel.: 0043 3357 42351
E-Mail: post@pinkafeld.bgld.gv.at
DVR 0098965

Hundeanmeldung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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Hundeanmeldung gem. § 6 Abs. 1 Bgld. Hundeabgabegesetz und gem. § 19 Abs. 1 Bgld. LSG

Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund bei der adressierten Behörde gemäß § 6 Abs. 1 Burgenländisches Hundeabgabegesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 5/1950, und gemäß § 19 Abs. 1 Burgenländisches Landessicherheitsgesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 30/2019, an.

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält, mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht oder einen Hund hält, der das Alter von 6 Wochen erreicht, hat dies der Gemeinde binnen zwei Wochen anzuzeigen.

Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht

Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden.
Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben, ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist. Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at.
Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung".

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