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Stadtgemeinde Wieselburg

Adressat

An die
Stadtgemeinde Wieselburg

Hauptplatz 26
3250 Wieselburg

Anzeige eines Abbruchs

Einleitungstext


Der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) ist anzeigenpflichtig, wenn diese an der Nachbargrundgrenze nicht mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.
Angaben zum/zur Anzeigenden

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Angaben zum/zur Grund(mit)eigentümer/in

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