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Stadtgemeinde Wieselburg

Adressat

An die
Stadtgemeinde Wieselburg

Hauptplatz 26
3250 Wieselburg

Musikschulanmeldung

Einleitungstext


Unterrichtsbestimmungen:

  1. Die Musikschule bietet die Gewähr für einen zeitnahen, erfolgversprechenden Unterricht unter der Voraussetzung, dass die Eltern oder deren gesetzlicher Vertreter für den regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch des Schülers sowie für eine gewissenhafte, den Anweisungen des Lehrers entsprechende Vorbereitung der gestellten Aufgaben sorgen.

  2. Das Schulgeld wird als Jahresgeld für 10 Monate (September – Juni) eingehoben und beträgt derzeit monatlich:

    Einzelunterricht 50 Min.€ 66,--
    Einzelunterricht 40 Min.€ 57,--
    Einzelunterricht 25 Min. € 44,--
    Gruppenunterr. 2 Schüler 50 Min. € 44,--
    Gruppenunterr. 3 Schüler 50 Min. € 35,--
    Gruppenunterr. 4 Schüler 50 Min. € 31,--
    Elementare Musikpädagogik (EMP) 50 Min. € 27,--

    Tanzfächer 50 Min. € 34,--
    Zuschlag jedes weitere Tanzfach€ 18,--
    Schauspielunterricht 100 Min.€ 52,--

    Zuschlag für auswärtige Schüler€ 31,--
    Zuschlag für auswärtige Tanzschüler,
    EMP-Schüler, Schauspielunterricht
    € 21,--

    Musikschüler ab 24 Jahren gelten als "Erwachsene":
    Zuschlag für Erwachsene 50 Min.€ 170,--
    Zuschlag für Erwachsene 40 Min.€ 147,--
    Zuschlag für Erwachsene 25 Min./G2€ 113,--

  3. Die Fälligkeit des Schulgeldes ist am 10. des jeweiligen Monats gegeben. (Ausnahme: Der Beitrag für September ist erst im Oktober fällig.) Bei einem Schulgeldrückstand von mindestens drei Monaten kann ein Schüler ausgeschlossen werden.

  4. Für Mangelinstrumente wird eine Ermäßigung von 15 % gewährt (ausgenommen Erwachsene).
    Mangelinstrument = Unterrichtsfach, welches 2 Jahre hindurch nicht die Schülerzahl 8 erreicht;

  5. Ermäßigungen* für Musikschüler aus den Gemeinden Wieselburg-Stadt, Wieselburg-Land, Petzenkirchen u. Bergland:
    jeder Schüler: 1. Fach 0 %
    jedes weitere Fach 20 %
    * ausgenommen Erwachsene bzw. die Tanzfächer, Elementare Musikpädagogik und Schauspielunterricht

  6. Bei Krankheit des Lehrers (ab 4 Wochen im Schuljahr) wird das Schulgeld anteilsmäßig mit Ende des Schuljahres rückvergütet.

  7. Die Musikschule übernimmt die Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts bzw. einer Schulveranstaltung.

  8. Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen kann das Schulgeld während des Schuljahres den allgemeinen Verhältnissen angepasst werden.

  9. Unterrichtsangebot:
    a) wöchentl. Unterrichtseinheit im gewählten Fach
    b) Ergänzungsfächer (kostenlos)


  10. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Pflichtschuljahr. Betreffend der schulfreien Tage (Feiertage) sind die Bestimmungen für Volks- und Neue Mittelschulen maßgebend. Für Schüler des Francisco Josephinums und für Lehrlinge gibt es keine Reduzierung während der Praxis bzw. während des Berufsschulbesuches.

  11. Die Aufnahme eines Schülers kann jederzeit erfolgen, ein Austritt jedoch nur am Ende des Schujahres. In entsprechend begründeten Fällen (* z. B. Übersiedelung, von der Leitung bestätigte Unbegabtheit, gesundheitliche (Arztbestätigung) oder pädagogische Gründe) ist eine Unterbrechung oder ein Austritt am Ende des Semesters zulässig.
    Bei Erstanfängern bzw. Schülern der ersten Schulstufe ist in begründeten Fällen* auch ein Austritt im ersten Monat möglich (schriftliche Abmeldung vor Ende des Monats erforderlich).

    Bei längerer ununterbrochener Krankheit (ab 4 Wochen) wird für die Zeit der Abwesenheit von der Vorschreibung des Schulgeldes Abstand genommen. Ein Nachweis ist zu erbringen. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgehalten, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht.

  12. Bei Neuanmeldungen im Fach Elementare Musikpädagogik sowie in den Tanzfächern ist eine Abmeldung bei Nichteignung in den ersten beiden Monaten (September, Oktober) möglich. Der Wunsch nach Abmeldung muss schriftlich vor Ende des Monats an die Musikschulleitung erfolgen. Die Nichteignung ist durch die Direktion zu bestätigen.

  13. Ab- und Anmeldungen sind schriftlich an die Direktion zu richten.

  14. Der Lehrplan der Musikschule ist in Unter-, Mittel- und Oberstufe geteilt. Ein Übertritt in die nächsthöhere Stufe ist an eine Übertrittsprüfung gebunden. Für die Übertrittsprüfung ist ein Kostenbeitrag von EUR 20,00 zu bezahlen.

  15. Ansuchen und Beschwerden aller Art sind ausnahmslos nur dem Schulleiter vorzutragen.

  16. In Disziplinarfällen kann dieses Übereinkommen nach Rücksprache mit den Eltern oder deren Stellvertreter durch die Schulleitung aufgehoben werden.

  17. Zum Schulschluss werden Schulnachrichten ausgestellt.

  18. Diese Anmeldung gilt für die Dauer eines Schuljahres.
 

 

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