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Nächtigungsabgabenerklärung gem. § 5 StNFWAG

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Nächtigungsabgabenerklärung gem. § 5 StNFWAG

Mit diesem Formular übermitteln Sie der adressierten Behörde die Nächtigungsabgabenerklärung gemäß § 5 Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz, LGBl. Nr. 65/2004.

Die Einhebungspflichtigen haben für die Abgabeermittlung geeignete Aufzeichnungen über alle eingehobenen und entrichteten Nächtigungsabgaben zu führen, für jedes Kalendervierteljahr jeweils bis zum 15. der Monate Jänner, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres bei der Gemeinde die eingehobenen Abgabenbeträge einzuzahlen und bis 31. März jedes Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr der Gemeinde eine Abgabenerklärung vorzulegen. Es ist gleichgültig, ob das Entgelt vom Unterkunftsnehmer oder durch Dritte für diesen geleistet wird.
Datenschutz

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