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Dieses Formular ist ein Testformular und an keinen behördlichen Empfänger adressiert.
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Anmeldung von Apparaten

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Anmeldung von Apparaten gem. § 2 Stmk. LAG

Mit diesem Formular melden Sie der adressierten Behörde die Aufstellung von Apparaten (Automaten) gemäß § 2 Steiermärkisches Lustbarkeitsabgabegesetz 2003, LGBl. Nr. 118/2015, und damit den Beginn der Abgabepflicht gemäß § 3 Abs. 5.

Die Lustbarkeitsabgabe für Apparate ist eine Selbstberechnungsabgabe und ist spätestens am Fälligkeitstag (15. des folgenden Monats) unaufgefordert zu erklären und zu entrichten. Die monatliche Lustbarkeitsabgabe gemäß § 4 Abs. 5 ist ab dem Monat der Aufstellung eines Apparates zu entrichten, bei einer Aufstellung nach dem 15. eines Monats ist zunächst nur die Hälfte der Abgabe zu entrichten.
Datenschutz

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