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Dieses Formular ist ein Testformular und an keinen behördlichen Empfänger adressiert. Das Formular wird nach dem Absenden nicht weiter bearbeitet.

Hundeanmeldung gem. § 11 Stmk. HAbgG 2013

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Hundeanmeldung gem. § 11 Stmk. HAbgG 2013

Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund bei der adressierten Behörde gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 89/2012, an.

Zur Entrichtung der Abgabe ist verpflichtet, wer in der Gemeinde einen über 3 Monate alten Hund hält. Die Haltung eines solchen Hundes ist der Hauptwohnsitzgemeinde der haltenden Person binnen vier Wochen zu melden. Die Hundeabgabe ist von der abgabepflichtigen Person für ein Kalenderjahr selbst zu berechnen und bis zum 15. April an die Gemeinde zu entrichten.

Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht

Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden.
Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben, ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist. Weitere Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at.
Datenschutz

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Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO".

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