Sie haben das Recht, dass personenbezogene Daten, die Sie betreffen, unter bestimmten Umständen gelöscht werden. Um Ihre Berechtigung dafür feststellen zu können, bedarf es einer eindeutigen Identitätsfeststellung. Diese erfolgt im Anschluss an die Bekanntgabe Ihrer Löschungswünsche mittels ID Austria oder eID.
Um weiters feststellen zu können, in welchem Geschäftsbereich der Gemeinde Sie eine Löschung Ihrer Daten wünschen werden Sie im Formular aufgefordert, diesen aus der Liste „kommunaler Verarbeitungskategorien“ auszuwählen.
In einem dritten Schritt werden Sie gebeten, aus einer vorgegebenen Liste den Grund Ihres Löschbegehrens anzugeben. Dieser ist für die Gemeinde wichtig um nachvollziehen zu können, dass ein
berechtigtes Interesse an einer Löschung besteht.
Bitte beachten Sie vor Stellung eines Löschantrages:
Einem Löschungsanspruch gem. Art. 17 DSGVO ist von der Gemeinde dann nicht nachzukommen, wenn die Daten notwendig sind
- zur Erfüllung einer rechtlichen (gesetzlichen oder vertraglichen) Verpflichtung
- zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt
- um der Ausübung öffentlicher Gewalt nachzukommen, die der Gemeinde übertragen wurde
- aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke