E-Government
Schwechat
Stadtgemeinde Schwechat
Rathausplatz 9
2320 Schwechat
Der gefertigte Grundstückseigentümer (Wohnungseigentümer) sucht hiermit um den Bezug von Wasser aus dem Versorgungsnetz der Stadtgemeinde Schwechat an und ersucht um Herstellung der Anschlussleitung vom Hauptrohr bis einschließlich Wasserzähler (Anmeldung der Wasserbezuges gemäß § 7 Abs. 1 NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978).