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Verzicht auf das Benützungsrecht einer Grabstelle

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Stadtgemeinde Klosterneuburg

Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
Telefonnr.: 02243/444-0
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at

mehr Informationen zur Dienststelle:
GA II/5 - Marktamt und Friedhofsverwaltung
Homepage: www.klosterneuburg.at
Datenschutz: Datenschutzhinweis

Hinweis: Allgemeines

Hinweis: Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Stadtgemeinde Klosterneuburg generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung. Personenbezogene Ausdrücke umfassen daher jedes Geschlecht gleichermaßen.

Die max. Uploadgröße von Dateien beträgt insgesamt 20MB.

Bestimmte Zustimmungserklärungen oder Nachweise erfordern zusätzlich entweder das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers oder die digitale Signatur des Antragstellers beim Absenden. Erfolgt keine dieser beiden zur Verfügung stehenden Varianten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Es wird empfohlen die eingepflegten Daten regelmäßig zwischenzuspeichern, insbesondere wenn der Upload mehrerer Nachweise vorbereitet werden muss, damit die Sitzung nicht abläuft.

Kontaktdaten

Kontaktdaten

Falls es mehrere Benützungsberechtigte dieser Grabstelle gibt, sind alle anzuführen.
Antrag

Antrag

Als Benützungsberechtigter der Grabstelle:
verzichte ich gemäß § 29 Abs. 1 Z. 2 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 auf das Benützungsrecht
Upload

Upload

 
Sie können maximal 99 Blöcke befüllen!
Hinweis: Datenschutz

Hinweis: Datenschutz

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