Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Adressat

Magistrat Klagenfurt am Wörthersee

Kirche oder Religionsgemeinschaft - Erklärung über den Austritt

Einleitungstext

Mit diesem Formular erklären Sie den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft.

Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO".
Antragsteller/in

Antragsteller/in

Erläuterungen:
Gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, RGBl. Nr. 49, haben Personen nach dem vollendeten 14. Lebensjahr das Recht der freien Wahl des Religionsbekenntnisses nach ihrer Überzeugung. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die religiöse Erziehung eines Kindes V.DRGBl. I 384/1939, bestimmen über die religiöse Erziehung eines Kindes die Eltern in freier Einigung. Hat das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, so ist dieses zu hören. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist jeweils der für den Wohnsitz zuständigen politischen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) zu melden.

Ich melde hiermit gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 25.5.1868, RGBl. Nr. 49, meinen Austritt aus der Religionsgemeinschaft an.


Navigationselemente