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E-Government
Magistrat Klagenfurt am Wörthersee

Adressat

Magistrat Klagenfurt am Wörthersee
Abteilung Baurecht.Gewerberecht
Bau- und Grundstücksangelegenheiten Tel.: 0463/537-3378, 3379
baurecht.gewerberecht@klagenfurt.at

Bauvollendungsmeldung Vereinfachtes Verfahren

Einleitungstext

bauvollendungsmeldung vereinfachtes verfahren nach § 24 K-BO 1996

Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO".
 

 

Bitte beachten Sie, das dieses elektronische Formular die ID-Austria benötigt. Die digitale Signatur ist eine Unterschrift in elektronischer Form.

Falls Sie noch keine ID-Austria besitzen:aktivieren Sie Ihre ID-Austria in wenigen Minuten beim Passamt, Magistrat Klagenfurt, in der Kumpfgasse.

Nähere Informationen zur ID-Austria, zur kostenlosen Registrierung sowie zu weiteren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria.html.

Nicht digital signierte Ansuchen können nicht angenommen werden.
Bauvollendungsmeldung

Bauvollendungsmeldung

Gemäß § 39 Abs. 1 der Kärntner Bauordnung 1996 gebe(n) ich/wir der Baubehörde bekannt, dass mein/unser bauvorhaben fertiggestellt wurde.
Art des Antragstellers/der Antragstellerin

Art des Antragstellers/der Antragstellerin

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