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Magistrat Klagenfurt am Wörthersee

Adressat

Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie
Bahnhofstrasse 35, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Antrag zur Bewilligung einer Zusammenkunft nach der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Einleitungstext

Antrag zur Bewilligung einer Zusammenkunft nach der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Zusammenkunft nach der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Zusammenkunft nach der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung



Betrifft Zusammenkünfte die ausschließlich im Stadtgebiet Klagenfurt am Wörthersee stattfinden.

*Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt zwei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.






Name und Kontaktdaten des für die Zusammenkunft Verantwortlichen:


Ansprechpartner während der Zusammenkunft:


Zeitraum der Zusammenkunft:
Anmerkung: Die Bewilligung muss spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Zusammenkunft vorgelegt werden.

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