Einleitungstext

Mit diesem Formular kündigen Sie eine Wohnung und/oder Garage bei Ihrer Gemeinde auf. Die Wohnung bzw. Garage muss bis zum angegebenen Zeitpunkt geräumt übergeben werden.

Hinweis: Der Antrag gilt nur als formell richtig eingebracht, wenn dieser digital signiert wird (Bürgerkarte) oder eine handschriftliche Unterschrift in der zuständigen Gemeinde nachgereicht wird.

Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.

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