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Grundsteuer - Zeitliche Grundsteuerbefreiung

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Grundsteuer - Zeitliche Grundsteuerbefreiung

Mit diesem Formular können Sie eine zeitliche Befreiung von der Grundsteuer beantragen, die unter gewissen Voraussetzungen für Neu-, Zu- und Umbauten, sowie von Erneuerungen von Wohnraum, gewährt werden kann.

Für die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg ist gesetzlich keine zeitliche Grundsteuerbefreiung vorgesehen. Entsprechend kann der Antrag in diesen Bundesländern nicht gewährt werden. Die jeweiligen Rechtsquellen finden Sie für die übrigen Bundesländer im RIS.
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