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E-Government
Stadt Wels

Adressat

Stadt Wels
Stadtplatz 1
4600 Wels

Tel.: +43 7242 235 0
E-Mail: post.magistrat@wels.gv.at

Personen- und Meldeauskunft

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Meldeauskunft gem. § 18 MeldeG

Mit diesem Formular ersuchen Sie gemäß § 18 Meldegesetz 1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2016, um Auskunft aus dem zentralen oder lokalen Melderegister, ob und unter welcher Anschrift ein eindeutig bestimmbarer Mensch innerhalb des Bundesgebietes angemeldet ist oder war.

Für eine Meldeauskunft ist eine Verwaltungsabgabe zu entrichten. Darüber hinaus sind folgende Daten von der gesuchten Person mindestens erforderlich:
  • Vor- und Familienname/Nachname
  • Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z. B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Bitte beachten Sie, dass auch Abfragen, die kein oder kein eindeutiges Ergebnis liefern, kostenpflichtig sind. Dieser Fall tritt ein, wenn keine Person oder mehrere Personen gefunden werden, auf die die Auskunftskriterien zutreffen. Verwenden Sie daher bevorzugt Suchkriterien deren Inhalt und Schreibweise Ihnen bekannt sind. Überprüfen Sie bitte die Schreibweise.

Falls Sie eine Meldeauskunft über sich selbst benötigen, nutzen Sie hierfür bitte das Formular der Meldebestätigung.
Datenschutz

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. Details zu Zweck und rechtlicher Grundlage der Verarbeitung, Dauer der Verspeicherung, Ihren Rechten in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer Ansprechperson in der Kommune zu allen datenschutzrechtlichen Belangen finden Sie unter den "Datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung".

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