Kosten im Rahmen des Verfahrens:
Die tatsächlichen Kosten werden im ausgestellten Bescheid ausgewiesen und können von den hier angeführten Beträgen abweichen. Für genauere Informationen erkundigen Sie sich bei der Behörde.
Für den Antrag
- 14,30 Euro (§ 14 Tarifpost 6 Abs. 1 GebG: Eingaben von Privatpersonen)
- 3,90 Euro pro Bogen, jedoch maximal 21,80 Euro je Beilage (§ 14 Tarifpost 5 Abs. 1 GebG: Beilagen)
Für den Antrag unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte (§§ 4 ff E-GovG)
- 8,60 Euro (§ 14 Tarifpost 6 Abs. 1 iVm § 11 Abs. 3 GebG)
- 2,30 Euro pro Bogen, jedoch maximal 13,10 Euro je Beilage (§ 14 Tarifpost 5 Abs. 1 iVm § 11 Abs. 3 GebG)
Für die Ausstellung
- 6,50 Euro (Anl. 1 Abs. 2 BVwAbgV: Sonstige Bescheide)
Rechtsquellen: § 14 GebG, Anl. 1 BVwAbgV.