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Antrag auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO

Einleitungstext

Antrag auf Berichtigung Ihrer Daten gem. Art. 16 DSGVO

Antrag auf Berichtigung Ihrer Daten gem. Art. 16 DSGVO

Sie haben das Recht, dass personenbezogene Daten, die Sie betreffen, berichtigt werden. Um Ihre Berechtigung dafür feststellen zu können, bedarf es einer eindeutigen Identitätsfeststellung. Diese erfolgt im Anschluss an die Bekanntgabe Ihrer Berichtigungswünsche mittels Bürgerkarte oder Handysignatur.
Um eine Berichtigung vornehmen zu können, benötigen wir weiters die Grundlage dafür, beispielsweise ein Schreiben der Gemeinde, in dem Ihre personenbezogenen Daten oder Teile davon falsch sind.
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