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Dieses Formular ist ein Testformular und an keinen behördlichen Empfänger adressiert. Das Formular wird nach dem Absenden nicht weiter bearbeitet.

Bauanzeige gem. § 25 Oö. BauO 1994

Fortschrittanzeige

Bauanzeige gem. § 25 Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular zeigen Sie der adressierten Behörde die Bauausführung von einem anzeigepflichtigen Bauvorhaben gemäß § 25 Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 55/2021, an.

Eine eigene Bauanzeige entfällt, wenn die Anzeige des Bauvorhabens in Verbindung mit einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben gemäß § 24 erfolgt und im Bauplan gemäß § 29 dargestellt ist.

Mit der Bauausführung darf begonnen werden, wenn innerhalb der 8-wöchigen Frist (§ 25a Abs. 1) die Ausführung des Bauvorhabens nicht untersagt wird oder die Baubehörde der anzeigenden Person mitgeteilt hat, dass eine Untersagung der Bauausführung nicht beabsichtigt ist. Im Fall der Vorschreibung von Auflagen oder Bedingungen nach § 25a Abs. 1a darf mit der Bauausführung erst nach Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids begonnen werden.
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