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Fristverlängerungsantrag gem. § 38 Abs. 3 bzw. 4 Oö. BauO 1994

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Fristverlängerungsantrag gem. § 38 Abs. 3 bzw. 4 Oö. BauO 1994

Mit diesem Formular beantragen Sie bei der adressierten Behörde die Verlängerung der Frist für den Beginn der Bauausführung gemäß § 38 Abs. 3 bzw. für die Fertigstellung des Bauvorhabens § 38 Abs. 4 Oberösterreichische Bauordnung 1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 70/1998.

Die Baubeginnsfrist gemäß Abs. 3 ist angemessen zu verlängern, wenn das Bauvorhaben dem zur Zeit der Verlängerung geltenden Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan entspricht und die bauwerbende Person überdies glaubhaft macht, daß sich der Beginn der Bauausführung ohne ihr Verschulden verzögert hat.

Die Fertigstellungsfrist gemäß Abs. 4 ist angemessen zu verlängern, wenn die bauwerbende Person glaubhaft macht, daß sie an der rechtzeitigen Fertigstellung gehindert war und die Fertigstellung innerhalb der Nachfrist möglich ist.
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